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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 2534/16

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beigeladene zu 1) im Rahmen ihrer Tätigkeit als Notärztin an einzelnen Tagen im Zeitraum 13.08.2013 bis 17.01.2014 bei der Klägerin abhängig beschäftigt war und Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung bestand.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
YAAAG-49807

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