Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4
2. Aufl. 2017
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8. Kaufvertragsstörungen beim Einkauf
Im Kapitel 6 wurde das Zustandekommen von Kaufverträgen behandelt. Allerdings ergeben sich aus dem Kaufvertrag nach § 433 BGB sowohl für den Kunden, als auch für den Lieferanten Verpflichtungen. [i] Kap. 6. S. 435
§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Erfüllt einer der Vertragspartner seine Pflicht nicht, liegt eine Kaufvertragsstörung vor, die in den folgenden Kapiteln thematisiert wird. Unter welchen Voraussetzungen die Kaufvertragsstörung vorliegt und welche Rechte daraus für den Vertragspartner resultieren, ist ebenso im BGB bei den Rechtsvorgaben der Schuldverhältnisse geregelt.
S. 436
8.1 Lieferverzug
Mit Abschluss des Kaufvertrags verpflichtet sich der Verkäufer, die bestellte Ware zur rechten Zeit am richtigen Ort zu übergeben, andernfalls liegt Lieferverzug vor. Das Vorliegen des Lieferverzugs ist in § 286 BGB g...