Kaufleute für Büromanagement – Infoband 1 – Lernfelder 1-4
2. Aufl. 2017
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10. Bedeutung und Inhalte einer Rechnung
Die Bestandteile einer Rechnung werden größtenteils durch gesetzliche Vorgaben festgelegt. In diesem Zusammenhang spielt insbesondere das Umsatzsteuergesetz (UStG) eine tragende Rolle. So ist ein Unternehmer nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG verpflichtet für eine Lieferung oder eine Leistung an einen anderen Unternehmer innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung zu stellen. Diese Frist gilt nicht für Lieferungen oder Leistungen, die gegenüber einer Privatperson erbracht wurden, außer dies geschah im Zusammenhang mit einer Immobilie (z. B. im Rahmen von Bau- und Gärtnerarbeiten oder Instandhaltungen). Die Pflicht zur Rechnungserstellung besteht jedoch auch bei Privatkunden. [i] LF 4, Kap. 9.
Die Ausnahmeregelung bezüglich Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit einer Immobilie dient der Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Für Rechnungen mit einem Bruttorechnungsbetrag über 150 € werden in § 14 Abs. 4 UStG sowie § 14a Abs. 5 UStG die folgenden Angaben gesetzlich vorgeschrieben:
vollständiger Name und Anschrift des Lieferanten und des Empfängers
Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Lieferanten
Ausstellungsdatum der Rechnung (Rechnungsdatum) und einmalige Rechnungsnummer
Menge und Bezeichnung der gelieferten Ware ...