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Die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel am Scheideweg
BFH legt § 6a GrEStG dem EuGH vor
[i]BFH, Beschluss vom 30.5.2017 - II R 62/14 NWB JAAAG-47398 Der BFH hat entschieden und die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel (§ 6a GrEStG) dem EuGH vorgelegt (II R 62/14). Der EuGH muss nun vorab klären, ob die Konzernklausel als verbotene Beihilfe im Sinne des EU-Rechts zu qualifizieren ist. Darüber hinaus hat der BFH deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er der restriktiven Auslegung der Vorschrift durch die Finanzverwaltung nicht folgen will. Mit der EuGH-Vorlage vom befindet sich die Regelung am Scheideweg: Entweder wird die damalige Idee des Gesetzgebers, eine Erleichterung von Umstrukturierungen für Unternehmen im Grunderwerbsteuerrecht zu schaffen, durch das EU-Recht ausgebremst oder der BFH kann die Chance nutzen – EU-Vereinbarkeit vorausgesetzt –, allgemeine Grundsätze im Sinne der Zielsetzung des Gesetzgebers bei Einführung der Norm zu schaffen. Der nachfolgende Beitrag stellt die bisherigen Aussagen der Finanzverwaltung denen des BFH zur Auslegung der Konzernklausel gegenüber.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. EuGH-Vorlage des
Gegenstand der EuGH-Vorlage ist die Anwendung der grunderwerbsteuerl...