Finanzgericht Düsseldorf
Urteil v. - 7 K 3226/16 E EFG 2017 S. 1275 Nr. 15
Gesetze: EStG i.d.F des JStG 2008 § 20 Abs. 9
EStG i.d.F des JStG 2008 § 32d Abs.2 Nr.3 Buchst. b
Werbungskostenabzug bei den Kapitaleinkünften: Antrag auf tarifliche Besteuerung – Mittelbare berufliche Tätigkeit für die
Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Eine nur mittelbare berufliche Tätigkeit eines zu 10 % beteiligten GmbH-Gesellschafters für diese Kapitalgesellschaft als
Geschäftsführer einer anderen GmbH erfüllt nicht die Voraussetzungen für einen Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer
gemäß § 32d Abs.2 Nr.3 Buchst. b) EStG i.d.F des JStG 2008 zur Erlangung des Werbungskostenabzugs für Kapitalerträge aus der
Beteiligung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 1493 Nr. 26 DStR 2018 S. 6 Nr. 24 DStRE 2018 S. 860 Nr. 14 EFG 2017 S. 1275 Nr. 15 GmbH-StB 2017 S. 326 Nr. 10 BAAAG-49657
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