Arbeitshilfe - Stand: 08.05.2019

Kein Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen?

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Aufwendungsersatzansprüchen gegen abgemahnte Urheberrechtsverletzer: Handelt es sich bei Zahlungen, die ein Unternehmer, der Inhaber von Urheberrechten ist, von durch eine Rechtsanwaltskanzlei abgemahnten Urheberrechtsverletzern erhält, um nicht steuerbaren Schadensersatz oder liegt ein steuerbarer Leistungsaustausch zwischen dem Inhaber der Urheberrechte und den Urheberrechtsverletzern vor? Steht dem Rechteinhaber der Vorsteuerabzug aus den anwaltlichen Dienstleistungen zu, welche zur Geltendmachung der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche notwendig waren?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
WAAAG-49569