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Arbeitshilfe - Stand: 07.07.2017
Beim Erblasser nach § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG gesondert festgestellte verbleibende negative Einkünften sind beim Gesamtrechtsnachfolger zu berücksichtigen
Gehen gesondert festgestellte verbleibende negative Einkünfte nach § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG auf den Erben über?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().