"Goldfinger"-Gestaltungen sind keine Steuerstundungsmodelle im Sinne des § 15b EStG
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Ist physisches Gold ein den Wertpapieren vergleichbares nicht verbrieftes Recht im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG mit der Folge, dass Anschaffungskosten bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung erst bei Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben abgezogen werden können? - Handelt es sich bei sog. "Goldfinger"-Gestaltungen um Steuerstundungsmodelle im Sinne des § 15b EStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
YAAAG-49525