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Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos aufgrund der Auflösung einer KG
Ein Veräußerungsgewinn aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos in Folge der Auflösung einer KG ist auch im Anwendungsbereich des § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG (nunmehr § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG) erst in dem Zeitpunkt realisiert, in dem feststeht, dass das negative Kapitalkonto nicht mehr durch Gewinne oder Einlageforderungen aufgefüllt werden kann (Bezug: § 15a, § 16 EStG 2002; § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG 2009; § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG 2002; § 15a, § 31 Abs. 10 BerlinFG). NWB WAAAG-47385
(1) Der Kläger war an einem mit öffentlichen Mitteln geförderten Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG beteiligt. Zum Vermögen der KG gehörte im Wesentlichen ein Erbbaurecht für ein Berliner Grundstück, auf dem sie mehrere Wohngebäude im öffentlich geförderten Wohnungsbau zum Zwecke der Vermietung errichtet hatte. Für die Wohngebäude nahm die KG erhöhte Abschreibungen nach § 14a des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) in Anspruch. 2006 wurde...