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FG Baden-Württemberg 12.05.2016 3 K 3974/14, IWB 13/2017 S. 474

FG Baden-Württemberg | Einkünfte eines berufsmäßigen Künstlers i. S. des Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA Schweiz

(1) Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA Schweiz erfasst nur Vergütungen, die für Auftritte vor Publikum gezahlt werden. (2) Vergütungen für Proben eines als Arbeitnehmer beschäftigten berufsmäßigen Künstlers, für die kein zahlendes Publikum zugelassen ist, unterliegen den allgemeinen Regelungen zur Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit gem. Art. 15 Abs. 1 und Abs. 2 DBA Schweiz.

Hinweis:

Der in Deutschland wohnende Kl. war im Streitjahr 2012 als Chortenor in einem privatrechtlich organisierten Opernhaus in der Schweiz tätig. Die Tätigkeit erfolgte auf der Basis sog. Chorzuzügerverträge, mit denen die Oper Sängerinnen und Sänger für konkrete Opernprojekte (oder einzelne Konzerte) verpflichtete. Die Vergütungen rechnete das Opernhaus getrennt nach Teilnahmen an Vorstellungen (Aufführungen) und Proben ab. Das Opernhaus behielt vom Arbeit...