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Das ABC der Abrechnung: Ausschlussregelungen
Die Ausschlussregelungen in den Gebührenordnungen sind vielfältig und kompliziert. Aber gerade deshalb ist es wichtig, diese zu kennen und zu verstehen, was sich dahinter verbirgt.
Was regeln die Ausschlussbestimmungen?
Ausschlussbestimmungen regeln im Grunde, welche Gebühren (GOÄ, UV-GOÄ) bzw. welche Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM nicht nebeneinander abgerechnet werden können. Die Abrechnung dieser Gebühren schließt sich also gegenseitig aus. Dabei ist die sprachliche Formulierung der Regelungen in allen Gebührenordnungen (GOÄ, UV-GOÄ und BMÄ/E-GO) identisch.
In den verschiedenen Gebührenordnungen (GOÄ, UV-GOÄ, BMÄ und E-GO) wird zum einen von Gebühren gesprochen (GOÄ und UV-GOÄ) und zum anderen von Gebührenordnungspositionen, abgekürzt GOP (BMÄ und E-GO, beide im EBM zusammengefasst).
Wo finden Sie Ausschlussbestimmungen?
Ausschlussbestimmungen finden sich an verschiedenen Stellen der Gebührenordnungen. Zum einen gibt es sie in den Allgemeinen Bestimmungen. Darin wird beispielsweise ausgeführt, dass Gebührenordnungspositionen mit gleichem, fast gleichem oder ähnlichem Inhalt nicht nebeneinander berechnungsfähig sind. Hier sind vor allem auch die Gesprächsleistungen gem...