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Einführung des Digitalen Finanzberichts
Elektronische Übermittlung von Jahresabschlussdaten an Banken und Sparkassen
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]Kleinmanns, Anforderungen an zeitgemäße Geschäftsberichte, BBK 24/2016 S. 1205 NWB FAAAF-88125 Ein weiteres Ziel auf der Digitalen Agenda der Bundesregierung ist nach der erfolgreichen Umsetzung der E-Bilanz die elektronische Bilanzabgabe (kurz „ELBA“) zur Nutzung der für die Finanzverwaltung vorbereiteten Jahresabschlussdaten auch für die Kreditwirtschaft. Aufgrund anderer Markenschutzrechte firmiert dieses Projekt nunmehr als „Digitaler Finanzbericht“.
Mit dem Digitalen Finanzbericht will vor allem die Finanz- und Kreditwirtschaft ihren Teil dazu beitragen, weitere Prozesse und Abläufe zu digitalisieren, um – auch selbst – Zeit- und Kostenvorteile zu erzielen. Der Digitale Finanzbericht soll Unternehmen und Steuerberatern von April 2018 an die Möglichkeit geben, die Jahresabschlussdaten, die ohnehin digital an das elektronische Unternehmensregister übermittelt werden, in der gleichen Form auch an Banken und Sparkassen weiterzuleiten.
Derzeit läuft eine Test- und Pilotphase, um mögliche technische und andere Probleme frühzeitig identifizieren und Fragen von Interessenten rechtzeitig und vollständig beantworten zu können. Die Verantwortlichen sind sich sicher, dass alle auftretenden Schwierigkeiten bis zum offiz...