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KSR Nr. 7 vom Seite 4

Aufwandszurechnung bei Darlehenszahlungen von einem Oder-Konto

Abzug von AfA und Darlehensaufwendungen bei betrieblich genutztem Ehegattengrundstück

Alois Th. Nacke

Ein neues Urteil des BFH zu Zahlungen von einem sog. Oder-Konto knüpft an eine Entscheidung des Großen Senats des BFH von 1999 an. Sie bestätigt die bisherige Rechtsprechung und ist geeignet, nochmals auf das Problem der Zurechnung von Zahlungen hinzuweisen, die von einem Oder-Konto erfolgen. Entscheidend kommt es darauf an, auf wessen Schuld gezahlt wird. Woher die Mittel kommen, ist dabei unerheblich.

Keine Anerkennung des Ehegatten-Mietverhältnisses

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit und die Klägerin geringfügige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Jahr 2001 erwarben die Kläger gemeinschaftlich ein bebautes Grundstück. Zur Finanzierung des Objekts schloss die Klägerin Darlehensverträge mit einer Sparkasse ab, für deren Erfüllung sich der Kläger verbürgte und ein Grundstück belastete. Die Zins- und Tilgungsleistungen für das Darlehen erfolgten von einem gemeinsamen Bankkonto der Kläger, das als Oder-Konto (Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsbefugnis) geführt wurde. Zahlungen auf dieses Konto erfolgten im Wesentlichen aus den E...