Lohnsteuerhaftung für die Übernahme von
Steuerberatungskosten bei einer Nettolohnvereinbarung
Leitsatz
Die
Übernahme von Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber im Rahmen
einer Nettolohnvereinbarung kann im weitaus überwiegenden eigenbetrieblichen
Interesse des Arbeitgebers liegen. Es ist nicht auf die jeweiligen
Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers an der Vereinbarung
einer Nettolohnvereinbarung insgesamt abzustellen, sondern allein
auf die jeweiligen Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an
der Erstellung der Steuererklärungen durch einen Steuerberater.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1205 Nr. 14 IWB-Kurznachricht Nr. 17/2017 S. 634 KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 8 KÖSDI 2017 S. 20393 Nr. 8 FAAAG-48782
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