1. Tage, an denen der Steuerpflichtige von Geschäftsreisen aus einem Drittstaat tatsächlich an seinen inländischen Wohnsitz
zurückgekehrt ist sowie Wochenendtage, an denen er im Zusammenhang mit einer Geschäftsreise in Drittstaaten tatsächlich nicht
an seinen Wohnsitz im Inland zurückgekehrt ist, sind keine Nichtrückkehrtage im Sinne von Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz
1971/1992.
2. Die anderslautenden Bestimmungen in § 8 Abs. 1 Satz 3 und § 8 Abs. 5 Satz 2 der Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind unwirksam und daher nicht zu beachten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAG-48775
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.