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RENO Nr. 7 vom Seite 2

Kinder im Spannungsfeld bei Trennung und Scheidung

Rechtsanwältin Ursula Hoffmann; Köln

Durch die Trennung und Scheidung ihrer Eltern werden die Kinder stark involviert. Sie leben i. d. R. nur noch mit einem Elternteil zusammen und haben mit dem anderen Elternteil nur noch Umgangskontakte. Dies führt häufig zu erheblichen psychischen Belastungen der Kinder. Es sind viele Regelungen zu treffen, z. B. bei welchem Elternteil der Lebensmittelpunkt des Kindes ist und wie der Umgang mit dem anderen Elternteil gestaltet sein wird. Schließlich sind finanzielle Regelungen bezüglich des Kindesunterhalts zu treffen.

Elterliche Sorge/Aufenthaltsbestimmung

Regelungen für miteinander verheiratete Eltern

§ 1626 Abs. 1 BGB bestimmt, dass die Eltern die Pflicht und das Recht haben, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Hierbei gehören zur elterlichen Sorge verschiedene Teilbereiche wie zum Beispiel die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

Im Regelfall haben beide Elternteile die gemeinsame elterliche Sorge inne. Hierbei bleibt es i. d. R. auch nach der Trennung und Scheidung der Eltern. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich die Eltern nicht darüber einigen können, wo das Kind in Zukunft leben soll. In solchen Fällen b...

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