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Umsatzsteuerliche Organschaft in der Insolvenz
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAG-48418 In seinem aktuellen Urteil vom - V R 14/16 NWB OAAAG-40098 stellt der BFH fest, dass die umsatzsteuerliche Organschaft sowohl mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers als auch der Organgesellschaft endet. Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung war die Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft beim Organträger und bei der Organgesellschaft grds. nur in vorläufigen Insolvenzverfahren unter bestimmten Bedingungen rechtlich möglich. Außerdem galt dies lediglich für die Insolvenzeröffnung über das [i]BFH, Urteil vom 15.12.2016 - V R 14/16 NWB OAAAG-40098 Vermögen des Organträgers und nicht der Organgesellschaft. Nunmehr erweitert der BFH seine bisherige Rechtsprechung auf die Fälle der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Organgesellschaft.
Ausführlicher Beitrag s. .
Die Entscheidung des BFH und seine Begründung
[i]Klägerin war der Ansicht, die umsatzsteuerliche Organschaft sei wegen der Insolvenzeröffnung beendetK als Klägerin mit ihren Tochtergesellschaften klagte wegen Festsetzung der Umsatzsteuer in einem einzigen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid lediglich gegenüber der Klägerin als Organträger, da gegenüber ihren Tochtergesellschaften als Organgesellschaften die Steuerbescheide auf 0 € festgesetzt wurden. Die Klägeri...