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Gewerberecht | Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auch bei Beauftragung eines fehlerhaft handelnden Steuerberaters
Der an die wiederholte Verletzung der Steuerklärungs- und -entrichtungspflichten anknüpfenden Feststellung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden steht nicht entgegen, wenn dessen Steuerberater es dabei ohne sachlichen Grund unterlassen hat, die steuerlichen Pflichten seines gewerblich tätigen Mandanten wahrzunehmen. Dies gilt zumindest dann, wenn dem steuerpflichtigen Gewerbetreibenden das Fehlverhalten seines Beraters bekannt sein musste und er nicht zugleich für Abhilfe gesorgt hat.
Da grds. auch derjenige unzuverlässig ist, der sich zur Erledigung beruflich bedingter Pflichten Dritter bedient hat, die die ihnen übertragenen Pflichten dann nicht ordnungsgemäß erfüllen, ist der Einwand, der Steuerberater habe einen „hängen lassen“, deshalb auch selten zi...