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Abgabenordnung | Pauschale Gewinnermittlung für Standflächenüberlassung während Zweckbetriebsveranstaltung
Die pauschale Gewinnermittlung durch Ansatz von 15 % der Einnahmen nach § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO ist nach dem auch anzuwenden auf Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins aus der Überlassung von Ausstellungsflächen an Unternehmen für Werbungszwecke während eines Zweckbetrieb-Kongresses, wenn das Entgelt für die Standflächenüberlassung untrennbar mit der Kongressveranstaltung verbunden ist.
Nach § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO kann bei steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in der Form der „Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit einschließlich Zweckbetrieben stattfindet“, ein Gewinn von 15 % der Einnahmen zugrunde gelegt werden. Die in den Bruttoeinnahmen ggf. enthaltene Umsatzsteuer gehört nicht zu den maßgeblichen Einnahmen i. S. des § 64 Abs. 5 und 6 AO; d. h. a...