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BMF 18.05.2017 III C 2 - S 7109/15/10001, NWB 27/2017 S. 2012

Umsatzsteuer | Behandlung von Betriebsveranstaltungen

Mit Antwortschreiben vom führt das BMF auf eine Anfrage mehrerer Verbände zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen aus, dass bei der Ehrung eines einzelnen Jubilars keine Betriebsveranstaltung i. S. von Abschn. 1.8 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 UStAE vorliegt, so dass die dort genannte Freigrenze von 110 € nicht zur Anwendung gelangt. Demzufolge sind sämtliche im Rahmen einer solchen Veranstaltung zugewendeten Leistungen grds. der Umsatzsteuer (unentgeltliche Wertabgabe) zu unterwerfen, wenn diese Leistungen zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Eine Besteuerung scheidet jedoch aus, wenn der Leistungsbezug zuvor mit der Absicht erfolgt ist, diesen zu einem späteren Zeitpunkt unentgeltlich zuzuwenden. Denn in diesem Fall kann schon ein Vorsteuerabzug aus dem Leistungsbezug nicht gelte...