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NWB Nr. 27 vom Seite 2021

Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt auf 4,2 %

Gerald Eilts

[i] Pressemitteilung des BMAS vom 9.6.2017 Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt im Jahr 2018 deutlich von 4,8 % auf 4,2 %. Darauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer am veröffentlichten Pressemitteilung hin. Damit ermäßigt sich der Abgabesatz im zweiten Jahr nacheinander; im Vergleich zum Jahr 2016 beträgt der Rückgang einen vollen Prozentpunkt. Diese erfreuliche Entwicklung sei das Ergebnis einer verstärkten Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse, so Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.

Deutlicher Anstieg der zahlungspflichtigen Betriebe

[i]Zum Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz Michow/Ulbricht, NWB 38/2014 S. 2862Hintergrund: Mit dem am in Kraft getretenen Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes vom (BGBl 2014 I S. 1311) wurde die Prüftätigkeit betreffend die Künstlersozialabgabe deutlich ausgeweitet. Als Ergebnis seien in den Jahren 2015 und 2016 ca. 50.000 Unternehmen erstmalig als abgabepflichtig identifiziert worden. Daneben hätten sich im gleichen Zeitraum ca. 17.000 Unternehmen von sich aus bei der Künstlersozialkasse gemeldet. Die deutliche Zunahme an Zahlern führe jetzt zu einer Ent...