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Übungsklausur aus dem Einkommensteuer- und Verfahrensrecht
„Work-Life-Balance“ und der vergessliche Steuerberater
Die nachfolgende Klausur wurde für angehende Steuerberater und Steuerinspektoren in der Prüfungsvorbereitung konzipiert; zugleich wurde sie als Abschlussklausur im Schwerpunktbereich Steuerrecht an der Universität Mainz gestellt. Bei einer Bearbeitungszeit von drei Zeitstunden weist die Klausur einen mittleren Schwierigkeitsgrad auf. Folgende Themen werden schwerpunktmäßig behandelt: Abgrenzung von nichtselbständiger und selbständiger Arbeit i. R. der Einkünftequalifizierung, Werbungskostenabzug von Berufskleidung unter Abgrenzung zu Repräsentationsaufwendungen, Anwendung des § 3 Nr. 51 EStG als Steuerbefreiungstatbestand auf Sachbezüge, Systematik des Sonderausgabenabzugs, die Anwendung verschiedener Korrekturvorschriften und die Verschuldenszurechnung eines Steuerberaters.
I. Sachverhalte
1. Anwältin A
Anwältin A wohnt in Mainz und ist bei einer Großkanzlei tätig. Sie kann ihre Arbeitszeiten flexibel einteilen und nimmt in der Abteilung Litigation leitende Aufgaben war. A erhält ein festes monatliches Gehalt und darüber hinaus leistungsabhängige Bonuszahlungen, die jedoch im Durchschnitt nicht mehr als 5 % ihres Jahresgehalts überschreiten. Im Krankheitsfall...