Behandlung einer vorzeitig gekündigten Umtauschanleihe
Leitsatz
1) Die aus einer Umtauschanleihe resultierende Anleiheverbindlichkeit ist mit dem Rückzahlungsbetrag (Nominalbetrag) zu passivieren.
2) Bis zur Ausübung des Umtauschrechts kommt eine Teilwerterhöhung der Verbindlichkeit aus der zwischenzeitlichen Wertsteigerung
der der Umtauschanleihe zugrunde liegenden Aktien nicht in Betracht.
3) Bei einer steuerlich rückwirkenden Verschmelzung findet auf den Verschmelzungsstichtag eine Neubewertung des gesamten und
nicht nur des im Wege der Verschmelzung übergegangenen Vermögens statt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1012 Nr. 12 FR 2017 S. 1054 Nr. 22 FR 2017 S. 726 Nr. 15 KÖSDI 2017 S. 20388 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 14/2017 S. 557 StuB-Bilanzreport Nr. 20/2017 S. 797 TAAAG-48384
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