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IWB Nr. 12 vom Seite 437

OECD-Diskussionsentwurf zur Implementierung der Regelungen für schwer zu bewertende immaterielle Wirtschaftsgüter

RA/FAStR Katharina Mank, LL.M. und Pajtesa Salihu, M. Sc., sind Director und Consultant im Verrechnungspreisteam bei der PricewaterhouseCoopers GmbH, Essen

[i]OECD, Hard-to-value intangibles, Discussion Draft vom 23.5.2017 unter http://go.nwb.de/w3uciDie OECD veröffentlichte am den erwarteten öffentlichen Diskussionsentwurf der Implementierungsrichtlinien für schwer zu bewertende immaterielle Wirtschaftsgüter, sog. hard-to-value intangibles (HTVI). Kommentare sind bis zum einzureichen.

I. Ausgangspunkt: Bericht zu den BEPS-Aktionspunkten 8–10

[i]Neue Regelungen enthält Kapitel VI der OECD-VerrechnungspreisleitlinienDas Diskussionspapier ist vorrangig an Finanzverwaltungen adressiert, die die neuen Regelungen in der Betriebsprüfungspraxis umsetzen werden. Bereits am gab die OECD ihren finalen Abschlussbericht zu den BEPS-Aktionspunkten 8–10 heraus. Der finale Teil zur Maßnahme 8 enthält neue Richtlinien zu immateriellen Wirtschaftsgütern, die das bisherige Kapitel VI der OECD-Verrechnungspreisleitlinien ersetzen. Neben überarbeiteten Vorgaben zur Definition und Abgrenzung des Begriffs „immaterielles Wirtschaftsgut“ macht die OECD auch spezielle Vorgaben hinsichtlich der HTVI. Als HTVI wird [i]OECD, Final Report 2015, Action 8–10 unter http://go.nwb.de/c0tgxein immaterielles Wirtschaftsgut kategorisiert, das zum Zeitpunkt der Übertragung nur teilweise entwickelt ist, dessen kommerzielle Nutzung erst für einige Jahre nach der Übertragung geplant ist oder falls di...