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Track 04-06 | Grunderwerbsteuer: Gegenstand des Erwerbsvorgangs beim einheitlichen Vertragswerk
Werden getrennte Verträge über den Erwerb eines Grundstücks und über Bauleistungen abgeschlossen, stellt sich die Frage, ob die Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben aktuell erläutert, wann aus ihrer Sicht von einem einheitlichen Vertragswerk und einem einheitlichen Erwerbsgegenstand auszugehen ist.
Track 04 | Künftiger Grundstückszustand als Gegenstand des Erwerbsvorgangs
Bevor wir zu unserer Rubrik „Aktuelle Urteile” kommen, möchten wir Ihnen nun die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vorstellen – zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei der Grunderwerbsteuer. Es geht um die Fälle, bei denen getrennte Verträge über den Erwerb des Grundstücks und über Bauleistungen abgeschlossen werden. Es stellt sich dann die Frage, ob die Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind. Die Verwaltung erläutert – übersichtlich und gut strukturiert –, wann aus ihrer Sicht von einem einheitlichen Vertragswerk und einem einheitlichen Erwerbsgegenstand auszugehen ist. Die Anweisung ist Pflichtlektüre für alle Kollegen, die Bauunternehmer und Bauträger betreuen...