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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 23 | Arbeitslohn: Überwiegt bei Sensibilisierungswochen das eigenbetriebliche Interesse?

Der BFH muss klären, ob die vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen für die Teilnahme seiner Arbeitnehmer an einwöchigen Seminaren zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (sog. Sensibilisierungswochen) im Rahmen eines ganzheitlichen Personalentwicklungsprogramms Arbeitslohn darstellen. Das FG Düsseldorf hat dies bejaht. Es greift aber bis zum Höchstbetrag von 500 € die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG.

Ein interessanter Fall liegt dem Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs vor. Ein Unternehmen hatte allen Mitarbeitern im Rahmen eines ganzheitlichen Personalentwicklungsprogramms die Teilnahme an einwöchigen Seminaren zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil ermöglicht. Mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit, die Leistungsfähigkeit und die Motivation der Belegschaft zu steigern. Die Arbeitnehmer mussten die Fahrtkosten selbst tragen und Überstunden abfeiern oder Urlaubstage nehmen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme bestand nicht. In den drei Streitjahren machte etwa jeder sechste Mitarbeiter von dem Angebot Gebrauch. Zwei Krankenkassen beteiligten sich mit Zuschüssen an den Kosten.

Die Richter des VI. Senats des BFH müssen klären:...