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BFH 13.04.2017 IV R 14/14, NWB 26/2017 S. 1930

Einkommensteuer | Gewinnermittlung nach der Tonnage – Zinseinnahmen in der Investitionsphase

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei der Feststellung eines Gewinns aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr i. S. des § 5a EStG handelt es sich um eine gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlage. (2) Unmittelbar mit dem Einsatz oder der Vercharterung eines Handelsschiffs zusammenhängende Neben- und Hilfsgeschäfte i. S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzen einen besonders engen Zusammenhang voraus. (3) Kapitalanlagen stellen jedenfalls in der Investitionsphase eines [i]Hackert/Kahl-Hinsch, NWB 40/2015 S. 2930Schiffsbetriebs keine Hilfsgeschäfte dar, die unmittelbar mit dem Einsatz oder der Vercharterung des (ersten) Schiffs zusammenhängen.