Nachhaltigkeitsberichte
Durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz werden Unternehmen von öffentlichem Interesse dazu verpflichtet, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, Informationen zu nichtfinanziellen und die Diversität betreffende Aspekte zu veröffentlichen. Ob Unternehmen diese Angaben im Lagebericht oder einem gesonderten Bericht, wie zum Beispiel dem Nachhaltigkeitsbericht, machen, ist ihnen selbst überlassen. Andere Unternehmen müssen entsprechende Angaben nicht machen und werden auch nicht zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Dennoch wurden im Geschäftsjahr 2015 immerhin 165 Nachhaltigkeitsberichte vom deutschen Mittelstand veröffentlicht – Tendenz steigend. Von den 150 größten deutschen Unternehmen veröffentlichten im selben Zeitraum knapp die Hälfte einen eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht (Statistiken des Institut für ökologische Wirtschaftsforschung und future e. V.).
Macht es für den Mittelstand, der eigentlich nicht zur Veröffentlichung entsprechender Angaben verpflichtet ist, wirtschaftlich Sinn, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen? Im negativen Fall ist es recht eindeutig, dass Themen der Nachhaltigkeit den Unternehmenswert beeinflussen – siehe das Beispiel VW.
Eine Mitte letzten Jahres von der Agentur Serviceplan Corporate Reputation zusammen mit der Managementberatung Biesalski & Company herausgebrauchte Studie kommt zu dem Schluss, dass das auch im positiven Fall so ist. Nachhaltigkeit führe zu eindeutig gesteigerten Markenwerten und könne bis zu 13 % Erklärungsanteil am Umsatz schaffen.
Ganz im Sinne von „Tue Gutes und rede darüber“ (Zitat Walter Fisch) muss allerdings auch über die Nachhaltigkeit des Unternehmens berichtet werden, um einen positiven Effekt zu erzielen. Der Nachhaltigkeitsbericht bietet hierzu ein dankbares Medium, bündelt er doch alle relevanten Informationen in einem Bericht, ohne dass der interessierte Leser sich die Passagen im Lagebericht oder an anderen Stellen zusammensuchen muss.
Um dem Nachhaltigkeitsbericht mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, haben Unternehmen die Möglichkeit, den Bericht einer betriebswirtschaftlichen Prüfung durch eine*n Wirtschaftsprüfer*in zu unterziehen. Einen ersten Überblick hierzu liefern Hundt, Delkus und Taha dieser Ausgabe.
Weitere Themen
Daneben berichtet Philipps über inhaltliche Neuerungen beim Prüfungsbericht sowohl bei PIEs als auch bei Non-PIEs. Nemet und Zilch stellen die erweiterten Anforderungen an die Bildung von Prüfungsausschüssen dar.
Beste Grüße
Heinrich Steinfeld
Fundstelle(n):
WP Praxis 7/2017 Seite 1
NWB XAAAG-48108