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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 21 U 151/15

Leitsatz

Leitsatz:

Auch Beschäftigte gehören zu denjenigen Personen, die im Sinne von § 128 Abs. 1 Nr. 6 SGB VII in Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen "tätig sind" - mit der Folge, dass für sie nach § 185 Abs. 2 S. 1 SGB VII keine Beiträge erhoben werden.

Fundstelle(n):
OAAAG-47943

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