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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 1995/16 VSt

Gesetze: StromStG § 2 Nr. 3StromStG § 9b Abs. 1 Satz 1StromStG 9b Abs. 3

Stromsteuerentlastung: Entlastungsberechtigter bei Betrieb eines Unternehmens des produzierenden Gewerbes durch einen Dienstleister – Konzernabhängige GmbH als kleinste rechtlich selbständige Einheit i.S.d. § 2 Nr. 4 StromStG

Leitsatz

  1. Stellt eine Personengesellschaft einer GmbH aufgrund eines Vertrages über Produktionsleistungen das Arbeitsgerät und die Arbeitsmittel sowie sämtliche zu verarbeitenden Rohstoffe für die Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen durch die bei der GmbH angestellten Arbeitnehmer zur Verfügung, ist sie nicht Entlastungsberechtigter des für betriebliche Zwecke der GmbH entnommenen Stroms, da sie die Verpackungsmittel nicht selbst hergestellt hat.

  2. Der Umstand, dass es sich bei der GmbH um eine von der Personengesellschaft beherrschte Konzerngesellschaft handelt, ändert an der zivilrechtlichen und damit auch stromsteuerrechtlichen Selbständigkeit der GmbH als kleinste rechtlich selbständige Einheit i.S.d. § 2 Nr. 4 StromStG nichts.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAG-47734

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