Anschluss von Gebäuden an das öffentliche Trinkwassernetz unterliegt ermäßigtem Steuersatz
Leitsatz
Der Begriff der „Lieferungen von Wasser” i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 34 der Anlage zum UStG ist gemeinschaftsrechtlich
auszulegen. Das Legen eines Hausanschlusses fällt somit unter den Begriff „Lieferungen von Wasser” im Sinne dieser Vorschrift,
sodass auf diese Leistung der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Dabei ist gleichgültig, von wem und an wen diese Lieferung
von Wasser erfolgt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1131 Nr. 13 KÖSDI 2017 S. 20397 Nr. 8 UStB 2017 S. 232 Nr. 8 OAAAG-47729
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.