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StuB 12/2017 S. 482

Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Der Bundestag hat am dem von der Bundesregierung vorgelegten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BT-Drucks. 18/11286) in 2./3. Lesung zugestimmt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drucks. 18/12612), zu der auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach § 96 der Geschäftsordnung des Bundestags vorlag (BT-Drucks. 18/12613).

Hierzu wird u. a. ausgeführt:

  • Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente in KMU zu verbreiten und Geringverdiener mit Zuschüssen zu unterstützen, sich für dieses Rentenmodell zu entscheiden.

  • So ist u. a. geplant, Betriebs-, aber auch andere freiwillige Zusatzrenten bis zu 200 € nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen.

  • Bei Einkommen bis zu 2.200 € monatlich soll ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 € jährl...