Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Der Bundestag hat am dem von der Bundesregierung vorgelegten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BT-Drucks. 18/11286) in 2./3. Lesung zugestimmt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drucks. 18/12612), zu der auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach § 96 der Geschäftsordnung des Bundestags vorlag (BT-Drucks. 18/12613).
Hierzu wird u. a. ausgeführt:
Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente in KMU zu verbreiten und Geringverdiener mit Zuschüssen zu unterstützen, sich für dieses Rentenmodell zu entscheiden.
So ist u. a. geplant, Betriebs-, aber auch andere freiwillige Zusatzrenten bis zu 200 € nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen.
Bei Einkommen bis zu 2.200 € monatlich soll ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 € jährl...