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BFH 29.03.2017 XI R 6/16, NWB 25/2017 S. 1860

Umsatzsteuer | Leistungen eines Rechtsanwalts im Rahmen eines sog. Lotsendienstes für Gründungswillige

Nach dem sind Leistungen eines Rechtsanwalts gegenüber Nichterwerbstätigen im Rahmen eines Lotsendienstes für Gründungswillige nicht umsatzsteuerfrei.

Anmerkung:

Der als Rechtsanwalt selbständig tätige Kläger unterrichtete neben seiner übrigen Anwaltstätigkeit (noch nicht) Erwerbstätige, die Unternehmensgründungen planten, über rechtliche und wirtschaftliche Fragen. S. 1861Auftraggeber war eine „Lotsendienst“-GmbH, die aus Haushaltsmitteln des Landes und der EU gefördert wurde. Der BFH entschied, die Leistungen des Klägers seien nicht umsatzsteuerfrei. § 4 Nr. 21 UStG scheide schon deshalb aus, weil es an der gesetzlich geforderten Bescheinigung fehlte. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, i oder f MwStSystRL komme ebenfalls nicht zum Zuge, weil die A...