Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Leistungen eines Rechtsanwalts im Rahmen eines sog. Lotsendienstes für Gründungswillige
Nach dem sind Leistungen eines Rechtsanwalts gegenüber Nichterwerbstätigen im Rahmen eines Lotsendienstes für Gründungswillige nicht umsatzsteuerfrei.
Der als Rechtsanwalt selbständig tätige Kläger unterrichtete neben seiner übrigen Anwaltstätigkeit (noch nicht) Erwerbstätige, die Unternehmensgründungen planten, über rechtliche und wirtschaftliche Fragen. S. 1861Auftraggeber war eine „Lotsendienst“-GmbH, die aus Haushaltsmitteln des Landes und der EU gefördert wurde. Der BFH entschied, die Leistungen des Klägers seien nicht umsatzsteuerfrei. § 4 Nr. 21 UStG scheide schon deshalb aus, weil es an der gesetzlich geforderten Bescheinigung fehlte. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, i oder f MwStSystRL komme ebenfalls nicht zum Zuge, weil die A...