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Mehrseitiges Übereinkommen gegen aggressive Steuergestaltungen
[i]BMF, Pressemitteilung Nr. 17 vom 7.6.2017Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat am in Paris gemeinsam mit Vertretern von über 60 Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag, mit dem zentrale Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS-Projekt)“ in bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) umgesetzt werden, unterzeichnet. Übergeordnetes Leitprinzip der Empfehlungen ist der Grundsatz, dass die Besteuerung dort erfolgen soll, wo die unternehmerische Aktivität und die daraus resultierende Wertschöpfung stattfinden.
[i]Zunächst 30 DBA betroffenDeutschland hat derzeit über 30 DBA für eine Modifikation durch das „Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung“ vorgesehen. Für viele weitere DBA wird derzeit geprüft, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt für eine Modifikation durch das Übereinkommen infrage kommen. S. 1868
[i]Ratifikation in der kommenden LegislaturperiodeDie Ratifikation des Mehrseitigen Übereinkommens in Deutschland soll in der kommenden Legislaturperiode erfolgen. Die ersten Anpassungen an den deutschen DBA könnten bereits ab 2019 anzuwenden sein.
[i]Hörster, NWB 1/2017 S. 22Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürz...