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LSG Hessen Beschluss v. - L 8 KR 95/15

Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung des Auszahlungsbetrags einer zu ihren Gunsten abgeschlossenen Direktversicherung zu Beiträgen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Fundstelle(n):
ZAAAG-47251

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