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LSG Bayern Urteil v. - L 19 R 976/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bei erwerbslosen Versicherten kann die eingeschränkte Wegefähigkeit durch die Bewilligung der Beförderungskosten zur Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses und zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wiederhergestellt werden.

2. Auch in den Fällen, im denen noch kein konkreter Arbeitsplatz für den Betroffenen zur Verfügung steht, ist es möglich, Teilhabeleistungen so konkret zuzusichern, dass damit die eingeschränkte Wegefähigkeit beseitigt werden kann.

Fundstelle(n):
QAAAG-47228

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