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Aufwendungen für die Erneuerung von Einbauküchen in einem Mietobjekt
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I. Entscheidung des
Im Urteilsfall hat ein Vermieter Einbauküchen (Herd, Spüle, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in drei ihm gehörenden Mietobjekten entfernt und durch neue ersetzt. Die angeschafften Einbauküchen setzten sich in allen drei Immobilienobjekten aus Herd und Spüle, unter einer Arbeitsplatte verbauten Einbaumöbeln sowie Elektrogeräten (Kühlschrank/Dunstabzugshaube) zusammen. Der Vermieter vertrat die Auffassung, die hierfür entstandenen Aufwendungen seien sofort abziehbare Werbungskosten, weil es sich um sog. „Erhaltungsaufwand“ handele.
[i]Langenkämper, Erhaltungsaufwand/Modernisierungsaufwand, infoCenter NWB YAAAB-05660 Nach Ansicht des BFH sind Aufwendungen für die komplette Erneuerung von Einbauküchen (Spüle, Einbaumöbel und Elektrogeräte einschließlich Herd) in vermieteten Immobilienobjekten nicht als sog. Erhaltungsaufwand sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Die Einbauküchen hätten als Einheit jeweils auf zehn Jahre abgeschrieben werden müssen.
II. Begründung der Rechtsprechungsänderung
Der BFH hat bislang die Auffassung vertreten, dass die in einer Einbauküche verbaute Spüle als Gebäudebestandteil anzusehen ist und dass dies n...