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FG Köln | Verzinsung bei EU-Vorsteuervergütungsanträgen
Die in Luxemburg ansässige Klägerin stellte im Jahr 2011 zwei Vorsteuer-Vergütungsanträge in Deutschland. Diese Anträge wurden ganz bzw. teilweise abgelehnt. Die Klägerin erhob Einspruch, beantragte und erhielt eine Fristverlängerung zur Begründung der Einsprüche und reichte diese nach. Das zuständige Bundeszentralamt für Steuern S. 399(BZSt) forderte zudem Ausgangsrechnungen an, wofür es eine weitere Fristverlängerung gewährte. Schließlich konnte im Herbst 2013 im einen Fall die vollständige, im anderen Fall eine sehr weitgehende Vergütung der beantragten Vorsteuer erfolgen. Die Klägerin forderte nun jedoch zusätzlich die entsprechenden Zinsen nach § 61 Abs. 5 UStDV ein. Das BZSt gab dieser Forderung nicht statt.
[i]Ausschluss der Verzinsung von EU-Vorsteuervergütungsanträgen nur in den genannten Fällen, nicht im EinspruchsverfahrenDas FG Köln entschied zugunsten der Klägerin. Es war der Auffassung, dass sich § 61 Abs. 5 und 6 UStDV sowie die ...