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FG Sachsen 22.11.2016 3 K 450/16, IWB 11/2017 S. 394

FG Sachsen | Ausländischer Zinslauf bei Änderungen der Steuerfestsetzung nach § 50d Abs. 8 EStG

Die Vorlage des Nachweises der Versteuerung von Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat stellt für die inländische Steuerfestsetzung kein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Also gelten für die Verzinsung der Steuernachforderung bzw. deren Änderung die allgemeinen Regelungen in § 233a Abs. 2 und 5 AO.

Hinweis:

[i]Nachweis der Besteuerung des Arbeitseinkommens im Ausland ist kein rückwirkendes EreignisDer in Deutschland lebende Kl. arbeitete im Streitjahr 2009 als Berufskraftfahrer für eine Spedition in Dänemark. Da er zunächst nicht nachgewiesen hat, dass er seinen Arbeitslohn in Dänemark versteuert hatte, setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für 2009 unter Einbeziehung des dänischen Arbeitslohns fest. Zudem S. 395setzte es Nachforderungszinsen gem. § 233a AO fest. Im Einspruchsverfahren wies der Kl. nach, dass das in Dänemark bezogene Arbeitseinkommen auch dort versteuert wurde. Die Steuerfestsetzung für 2...