Einkommensteuer: Anerkennung einer doppelstöckigen
Freiberufler-Personengesellschaft
Leitsatz
1. Die Anerkennung einer doppelstöckigen
Freiberufler-Personengesellschaft setzt voraus, dass neben den unmittelbar
an der Untergesellschaft beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar
an dieser Gesellschaft beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft
über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Untergesellschaft
zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten.
2. Die freiberufliche Tätigkeit
der Untergesellschaft wird nicht bereits dadurch begründet, dass
jeder Obergesellschafter zumindest in einer anderen Untergesellschaft
als Freiberufler leitend und eigenverantwortlich tätig wird, da
die freiberufliche Tätigkeit der Obergesellschafter in den einzelnen
Untergesellschaften jeweils gesondert zu prüfen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2017 S. 19 Nr. 27 EFG 2017 S. 1092 Nr. 13 GStB 2017 S. 273 Nr. 8 KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 8 KÖSDI 2017 S. 20390 Nr. 8 TAAAG-47133
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