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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 93/14 EFG 2017 S. 1092 Nr. 13

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG § 18 Abs. 4 S. 2

Einkommensteuer: Anerkennung einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft

Leitsatz

1. Die Anerkennung einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft setzt voraus, dass neben den unmittelbar an der Untergesellschaft beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar an dieser Gesellschaft beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Untergesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten.

2. Die freiberufliche Tätigkeit der Untergesellschaft wird nicht bereits dadurch begründet, dass jeder Obergesellschafter zumindest in einer anderen Untergesellschaft als Freiberufler leitend und eigenverantwortlich tätig wird, da die freiberufliche Tätigkeit der Obergesellschafter in den einzelnen Untergesellschaften jeweils gesondert zu prüfen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 19 Nr. 27
EFG 2017 S. 1092 Nr. 13
GStB 2017 S. 273 Nr. 8
KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 8
KÖSDI 2017 S. 20390 Nr. 8
TAAAG-47133

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