Vorbeugender Rechtsschutz gegen künftige
Vollstreckungsmaßnahmen nach Vollstreckungsankündigung aufgrund
Vollstreckungsersuchen einer österreichischen Behörde
Leitsatz
Die
allgemeine Leistungsklage in Form der vorbeugenden Unterlassungsklage
erfordert ein besonders intensives Rechtsschutzbedürfnis.
Die
Ankündigung der Vollstreckung begründet kein im Rahmen einer Feststellungsklage relevantes
gegenwärtiges Rechtsverhältnis, wenn materielle Einwendungen gegen
den zu vollstreckenden Anspruch erhoben werden und ein zwischenstaatliches
Abkommen ein Abwarten der um Vollstreckung ersuchten Stelle bis
zur Entscheidung über die Einwendungen durch die ersuchenden Stelle
vorsieht.
Fundstelle(n): JAAAG-47132
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