Anforderungen an die Verprobung des Wareneinsatzes und an eine Nachkalkulation
Leitsatz
1. Etwaige Mitwirkungsmängel bei einer Verprobung des Wareneinsatzes sind nicht mit Buchführungsmängeln gleichzusetzen und
berechtigen demzufolge nicht zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
2. Eine eher grobe, überschlagsmäßige Berechnung zur Verprobung des Wareneinsatzes ist nicht geeignet, eine Schätzungsbefugnis
zu begründen.
3. Da eine Nachkalkulation mit Unsicherheitsfaktoren verbunden ist und ihrem Wesen nach selbst eine Schätzung darstellt, so
dass also die Schätzungsbefugnis erst durch eine Schätzung begründet wird, müssen an diese hohe Anforderungen gestellt werden.
Sie muss einwandfrei erfolgen, den Unsicherheiten Rechnung tragen und zu dem Ergebnis führen, dass das Buchführungsergebnis
nicht richtig sein kann. Diesen Anforderungen ist nicht genügt, wenn unterschiedlichen Warengruppen zu einem Gesamtwareneinsatz
zusammengefasst werden und ein einheitlicher Aufschlagsatz angewendet wird.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 17/2017 S. 784 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2017 S. 2732 ZAAAG-47118
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