Überschusserzielungsprognose für zeitweise als Ferienwohnung und zeitweise durch mehrmonatige Zeitmietverträge vermietetes
Haus erforderlich, ebenso für teilweise selbstgenutzte Ferienimmobilie
Leitsatz
1. Wird eine Immobilie in einem Feriengebiet zeitweise für einen oder mehrere Tage als Ferienwohnung und zeitweise durch mehrmonatige
Zeitmietverträge an feste Mieter vermietet, so kann die Überschusserzielungsabsicht nicht etwa wie bei einer auf Dauer angelegten
Vermietungstätigkeit typisierend unterstellt werden, sondern muss anhand einer konkreten Überschussprognose festgestellt werden.
2. Bei zumindest teilweise selbstgenutzten Ferienwohnungen ist die Frage, ob der Steuerpflichtige mit oder ohne Einkünfteerzielungsabsicht
vermietet hat, generell anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Überschussprognose
zu entscheiden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GStB 2018 S. 153 Nr. 5 VAAAG-47115
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