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Aktualisierungen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 552Das seine bisherige Verwaltungsanweisung zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG an die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung sowie an die neue Gesetzeslage angepasst.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Aktualisierungsanlässe
[i]Anpassung an BFH-Rechtsprechung und Gesetzesänderungen Das BMF hatte zuletzt 2013 ein Schreiben zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG veröffentlicht. Im Anschluss ist eine Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen ergangen, die nicht mit der in dem BMF-Schreiben vertretenen Rechtsauffassung übereinstimmen. Mit dem neuen Schreiben vom ist das BMF nunmehr weitgehend der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefolgt. Zudem wurden die gesetzlichen Änderungen eingearbeitet, die sich durch das StÄndG 2015 ergeben haben.
II. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
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Rz. 1 | Für Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach § 13a EStG ermitteln, ist die Geltendmachung eines IAB nur noch für Wj möglich, die vor dem enden. |
Rz. ... |