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Gesellschaftsrecht | Verbotene Auszahlung zulasten des zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögens
Eine verbotene Auszahlung (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG) zulasten des zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögens mit der Bestellung einer dinglichen Sicherheit für einen Darlehensrückzahlungsanspruch eines Sicherungsnehmers gegen den Gesellschafter liegt vor, wenn der Gesellschafter nicht voraussichtlich zur Rückzahlung in der Lage ist und zudem eine Unterbilanz entsteht oder vertieft wird. Damit – und nicht erst mit der Verwertung der Sicherheit – beginnt die Verjährung der Erstattungsansprüche der Gesellschaft (§ 31 Abs. 5 Satz 2 GmbHG).
Bei der Bestellung einer dinglichen Sicherheit durch die Gesellschaft für einen Darlehensrückzahlungsanspruch des Sicherungsnehmers gegen den Gesellschafter kommt als Auszahlung (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG) regelmäßig die Bestellung der Sicherheit in Betracht (vgl.