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Abgabenordnung | Gestaltungsmissbrauch bei An- und Verkauf von Wertpapieren
Veräußert und erwirbt der Steuerpflichtige an einer Börse mit taggleicher Ausführung Bezugsrechte und kann er aufgrund der Umstände, seiner persönlichen Kenntnisse und seines Einflusses auf die Durchführung des Handels als Börsenmakler davon ausgehen, dieselbe Zahl von Bezugsrechten zum Verkaufspreis sicher wieder erwerben zu können, ohne die Kauforder eines Dritten fürchten zu müssen, kann in der Durchführung des Geschäfts nach dem ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten liegen [i]infoCenter „Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten“ NWB TAAAA-41714 (Abgrenzung zu , BStBl 2011 II S. 427, zur Anteilsrotation).
Der Kläger (Börsenmakler) wollte noch vor der Veröffentlichung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, das erhebliche Verschlechterungen für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nach...