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Betriebsrentenstärkungsgesetz
Neuregelungen ab dem 1.1.2018
Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) zur Beratung vorgelegt. Der umstrittene Gesetzesentwurf wurde am in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen (BR-Drs. 447/17 (B)). Der Bundesrat stimmte dem Gesetz in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am zu. Die Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes treten grds. zum in Kraft.
I. Warum Änderungen in der bAV?
Das Thema „Auswirkungen des demografischen Wandels und der Umgang mit seinen Folgen“ ist für die Politik ein fortwährendes Thema. Die Bundesregierung hat dazu in ihrem Koalitionsvertrag klare Ziele formuliert:
Die private und betriebliche Altersvorsorge soll gestärkt werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von klein- und mittelständigen Unternehmen sollen die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge nutzen können.
Ausgehend von den Zielen des Koalitionsvertrages haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Universität Würzburg mit einer Untersuchung beauftragt. Am veröffe...