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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 30 P 68/15

Im Streit ist die Pflicht des Beklagten zur Zahlung von Pflegeversicherungsbeiträgen für den Zeitraum vom 2011 bis 2014 in Höhe von insgesamt 1.131,72 EUR, nebst Zinsen, Mahnkosten und Rechtsanwaltskosten laut Mahnbescheid insgesamt 1.484,97 EUR.

Fundstelle(n):
GAAAG-46712

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