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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 252/12

Aufwendungen zur Nachrüstung einer Windenergieanlage als Erhaltungsaufwendungen oder als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Leitsatz

Aufwendungen zur Nachrüstung einer Windenergieanlage zwecks Erhalt des sog. Systemdienstleistungs-Bonus stellen weder eine Erweiterung des bestehenden Wirtschaftsguts "Windkraftanlage" im Sinne des § 255 Abs. 2 Satz 1 Fallgruppe 2 HGB noch eine wesentliche Verbesserung der Windkraftanlage nach § 255 Abs. 2 Satz 1 Fallgruppe 3 HGB dar, so dass keine Herstellungskosten, sondern sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vorliegt.

Fundstelle(n):
GAAAG-46657

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