BPatG Urteil v. - 4 Ni 15/10 (EU) verb. m. 4 Ni 20/10 (EU)
Gesetze: § 322 ZPO, § 119 Abs 4 PatG, Art 101 Abs 3 EuPatÜbk, Art 123 Abs 2 EuPatÜbk, Art 123 Abs 3 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Unterdruckwundverband II (europäisches Patent)" – zum Vorliegen eines Teilurteils des BGH – Teilrechtskraft – zur Zulässigkeit der weiteren Verteidigung des Patents in eingeschränkter Fassung - zum Umfang der Bindungswirkung für die Beurteilung der erweiterten Zulässigkeitsprüfung von geänderten Patentansprüchen
Leitsatz
Unterdruckwundverband II
1. Hat der Bundesgerichtshof im Nichtigkeitsberufungsverfahren das angefochtene Urteil des Bundepatentgerichts aufgehoben und das Streitpatent für nichtig erklärt soweit sein Gegenstand über die im Urteilsausspruch enthaltene Fassung hinausgeht, ohne zugleich die Berufung im Übrigen zurückzuweisen, sondern im Übrigen die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, so liegt ein Teilurteil vor.
2. Wegen der durch das Berufungsurteil eingetretenen Teilrechtskraft ist die Verteidigung des Streitpatents nur noch insoweit zulässig, als dieses in der im Urteilsausspruch des Berufungsurteils genannten Fassung oder einer weiter eingeschränkten Fassung verteidigt wird.
3. Zum Umfang der Bindungswirkung nach § 119 Abs. 4 PatG für die Beurteilung der erweiterten Zulässigkeitsprüfung von geänderten Patentansprüchen.
Tatbestand
Fundstelle(n): WAAAG-46510
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